Ab sofort gilt im Hallenbad die 2G-Regel.
Zutritt ist nur den Personen gestattet, die die Regel erfüllen.
Dies betrifft Jugendliche ab 16 Jahre.
Schulpflichtige Jugendliche mit Schülerausweis gelten als getestet.
Der Schülerausweis sowie der Nachweis der Immunisierung /Genesung müssen beim Eintritt vorgelegt werden.
Der Verein ist verpflichtet, dies zu kontrollieren.
Personen, die den Nachweis nicht vorlegen können, sind vom Training ausgeschlossen